Mietminderung aufgrund von 2 Trocknungsgeräten, fehlender Dusche oder Badewanne und aufgerissenem Flur?

Antwort

In Deutschland hast du unter bestimmten Umständen das Recht auf Mietminderung, wenn die Wohnqualität erheblich beeinträchtigt ist. Wenn zwei Trocknungsgeräte in deiner Wohnung stehen, was auf einen Wasserschaden hindeutet, und du keine Dusche oder Badewanne nutzen kannst, könnte dies einen Grund für eine Mietminderung darstellen. Auch wenn der Flur aufgerissen ist, was die Nutzung der Wohnung einschränkt, kann dies ebenfalls relevant sein. Die Höhe der Mietminderung hängt von der Schwere der Beeinträchtigung ab. In der Regel wird eine Mietminderung von 10% bis 30% in solchen Fällen als angemessen angesehen, aber dies kann variieren. Es ist ratsam, die genauen Umstände mit einem Mieterverein oder einem Rechtsanwalt zu besprechen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.

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