Welche Mehrheit gilt für Beschlüsse in einer Wohnungseigentümerversammlung?

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In einer Wohnungseigentümerversammlung werden Beschlüsse in der Regel mit einfacher Mehrheit gefasst, es sei denn, das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) oder die Gemeinschaftsordnung sehen eine andere Mehrheit vor. Für bestimmte Beschlüsse, wie z.B. Änderungen der Gemeinschaftsordnung oder bauliche Veränderungen, kann eine qualifizierte Mehrheit erforderlich sein, die oft eine Mehrheit der Stimmen und der Miteigentumsanteile umfasst. Es ist wichtig, die spezifischen Regelungen im WEG und in der Gemeinschaftsordnung zu beachten.

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