Ein „Bol Land“ in Dänemark bezeichnet eine historische landwirtschaftliche Flächeneinheit. Das Wort „Bol“ stammt aus dem Altdänischen und bedeutet so viel wie &b... [mehr]
Um alle Kosten, die du für die gemeinsam gehaltene Immobilie bezahlt hast, übersichtlich aufzuführen, gehst du am besten wie folgt vor: 1. **Belege und Kontoauszüge sammeln:** Suche alle Rechnungen, Quittungen und Kontoauszüge zusammen, die deine Zahlungen belegen (z.B. Handwerkerrechnungen, Grundsteuer, Versicherungen, Nebenkosten, Reparaturen). 2. **Kostenarten sortieren:** Teile die Ausgaben in sinnvolle Kategorien ein, z.B.: - Kaufnebenkosten (Notar, Grundbuch, Makler) - Laufende Kosten (Versicherungen, Grundsteuer, Hausgeld) - Reparaturen/Instandhaltung - Modernisierungen - Sonstiges 3. **Tabelle erstellen:** Erstelle eine Tabelle (z.B. in Excel, Google Sheets oder auf Papier) mit folgenden Spalten: - Datum der Zahlung - Kostenart/Kategorie - Betrag - Empfänger (z.B. Handwerkerfirma) - Kurze Beschreibung (z.B. „Dachreparatur“) - Belegnummer (falls vorhanden) 4. **Einträge vornehmen:** Trage alle Zahlungen chronologisch ein und addiere die Beträge pro Kategorie sowie insgesamt. 5. **Belege abheften:** Ordne die Belege entsprechend der Tabelle, damit du sie bei Rückfragen oder zur Vorlage griffbereit hast. 6. **Abstimmung mit dem Miteigentümer:** Teile die Übersicht mit deinem Verwandten, damit Transparenz herrscht und ggf. Ausgleichszahlungen berechnet werden können. **Tipp:** Für die Zukunft empfiehlt sich ein gemeinsames Konto oder eine regelmäßige Abstimmung, um die Kostenaufteilung zu vereinfachen. **Vorlage für eine einfache Tabelle:** | Datum | Kostenart | Betrag (€) | Empfänger | Beschreibung | Belegnummer | |------------|-------------------|------------|----------------|-------------------|-------------| | 01.03.2024 | Grundsteuer | 250 | Stadt Muster | 1. Quartal 2024 | 2024-001 | | 15.03.2024 | Reparatur | 500 | Dachdecker XY | Dachrinne erneuert| 2024-002 | So hast du eine klare, nachvollziehbare Übersicht über alle von dir getragenen Kosten.
Ein „Bol Land“ in Dänemark bezeichnet eine historische landwirtschaftliche Flächeneinheit. Das Wort „Bol“ stammt aus dem Altdänischen und bedeutet so viel wie &b... [mehr]
Nein, beim Erwerb einer Immobilie durch Erbschaft fällt in Deutschland keine Grunderwerbsteuer an. Stattdessen unterliegt der Erwerb durch Erbschaft der Erbschaftsteuer. Die Grunderwerbsteuer wir... [mehr]
Ein Haus, das unter Denkmalschutz steht, ist in Deutschland in der Regel von der Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises ausgenommen. Das regelt § 16 Absatz 5 des Gebäudeenergiegesetz... [mehr]