Wie wird ein Kaufvertrag beim Hausverkauf unterschrieben?

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Der Kaufvertrag bei einem Hausverkauf wird in der Regel in mehreren Schritten unterschrieben: 1. **Notarielle Beurkundung**: Der Kaufvertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, um die Rechte und Pflichten der Parteien rechtlich abzusichern. 2. **Vorbereitung des Vertrags**: Der Notar erstellt den Kaufvertrag auf Basis der Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer. Beide Parteien haben die Möglichkeit, den Vertrag vor der Beurkundung zu prüfen. 3. **Unterschrift**: Bei der Beurkundung sind sowohl der Käufer als auch der Verkäufer anwesend. Der Notar erklärt den Vertrag und die wesentlichen Punkte. Anschließend unterschreiben beide Parteien den Vertrag in Anwesenheit des Notars. 4. **Eintragung ins Grundbuch**: Nach der Unterschrift wird der Kaufvertrag beim Grundbuchamt eingereicht, um den Eigentumsübergang offiziell zu machen. Dies erfolgt in der Regel durch den Notar. Es ist wichtig, dass beide Parteien den Vertrag sorgfältig prüfen und sich gegebenenfalls rechtlich beraten lassen, bevor sie unterschreiben.

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