Errichtet der Pächter eines Grundstücks ein Gebäude auf diesem Grundstück, gehört das Gebäude grundsätzlich dem Eigentümer des Grundstücks. Dies ergibt sic... [mehr]
In Rumänien kann der Besitz eines Hauses, in dem man wohnt, unter bestimmten Umständen durch das sogenannte „usucapio“ (Ersitzung) erlangt werden. Das bedeutet, dass jemand, der ein fremdes Grundstück oder Haus über einen längeren Zeitraum offen, ununterbrochen und in gutem Glauben wie ein Eigentümer nutzt, unter bestimmten Voraussetzungen das Eigentum daran erwerben kann. Die wichtigsten Voraussetzungen für die Ersitzung in Rumänien sind: 1. **Dauer des Besitzes:** - Bei gutgläubigem Besitz (der Besitzer glaubt, rechtmäßiger Eigentümer zu sein): mindestens 10 Jahre. - Bei bösgläubigem Besitz (der Besitzer weiß, dass er nicht der Eigentümer ist): mindestens 20 Jahre. 2. **Kontinuierlicher und ununterbrochener Besitz:** Der Besitz muss während der gesamten Frist ohne Unterbrechung ausgeübt werden. 3. **Öffentlicher Besitz:** Der Besitz muss offen und für jedermann erkennbar sein, nicht heimlich. 4. **Besitz wie ein Eigentümer:** Der Besitzer muss das Haus so nutzen, als wäre er der Eigentümer (z.B. Instandhaltung, Nutzung, Zahlung von Steuern). 5. **Kein Widerspruch des Eigentümers:** Der rechtmäßige Eigentümer darf während der Ersitzungsfrist keine rechtlichen Schritte gegen den Besitzer einleiten. Nach Ablauf der entsprechenden Frist kann der Besitzer beim Gericht die Feststellung des Eigentums beantragen. Das Gericht prüft die Voraussetzungen und kann das Eigentum offiziell übertragen. **Wichtiger Hinweis:** Die genauen rechtlichen Anforderungen und Verfahren können sich ändern und sind im rumänischen Zivilgesetzbuch geregelt. Es empfiehlt sich, einen lokalen Anwalt oder Notar zu konsultieren, um die individuelle Situation zu prüfen. Weitere Informationen findest du z.B. auf der offiziellen Seite des [rumänischen Justizministeriums](https://www.just.ro/).
Errichtet der Pächter eines Grundstücks ein Gebäude auf diesem Grundstück, gehört das Gebäude grundsätzlich dem Eigentümer des Grundstücks. Dies ergibt sic... [mehr]
Ja, im Rahmen eines usucapio-Verfahrens (Ersitzung) in Rumänien werden die anderen Hausbewohner bzw. Miteigentümer grundsätzlich informiert. Das rumänische Zivilgesetzbuch sieht vo... [mehr]
Im rumänischen Recht bezieht sich das Institut der „usucapio“ (Ersitzung) auf den Erwerb von Eigentum durch den fortgesetzten, ungestörten Besitz einer Immobilie über einen... [mehr]
Der Erwerb von Immobilien in Rumänien ist für EU-Bürger grundsätzlich möglich. Seit dem EU-Beitritt Rumäniens im Jahr 2007 dürfen EU-Bürger dort unter ähnl... [mehr]
Ein Nutzungsrecht, wie zum Beispiel ein Wohnrecht, Wegerecht oder Nießbrauch, wird im Grundbuch durch die Eintragung einer sogenannten Grunddienstbarkeit, beschränkt persönlichen Diens... [mehr]
Im römischen Recht bezeichnet „usucapio“ (Ersitzung) den Erwerb des Eigentums an einer Sache durch fortdauernden Besitz über eine bestimmte Zeit hinweg, sofern bestimmte Vorausse... [mehr]
In Rumänien ist für die rechtliche Anerkennung als Eigentümer eines Hauses in der Regel der Eintrag im Grundbuch (rumänisch: „Cartea Funciară“) entscheidend. Wer dort a... [mehr]
In Rumänien ist der Erwerb des Eigentums an einer Immobilie durch bloßes Bewohnen – ohne formelle Anmeldung oder Eigentumsübertragung – grundsätzlich nicht möglic... [mehr]
Nein, das ist so pauschal nicht richtig. In Rumänien gibt es kein allgemeines Gesetz, das besagt, dass der Besitz eines Hauses nach 25 Jahren automatisch an den Bewohner übergeht. Allerding... [mehr]