Haftet der Verkäufer eines Grundstücks, wenn der Notar pflichtwidrig die Eigentumsumschreibung nicht beantragt?

Antwort

In der Regel haftet der Verkäufer eines Grundstücks nicht für die Pflichtverletzungen des Notars. Der Notar ist eine unabhängige Amtsperson und haftet selbst für seine Fehler. Wenn der Notar pflichtwidrig die Eigentumsumschreibung nicht beantragt, kann der Käufer den Notar auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Es ist jedoch ratsam, den konkreten Fall mit einem Rechtsanwalt zu besprechen, um die genauen Haftungsfragen zu klären.

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