Definiere Grunddienstbarkeit und persönlich beschränkte Dienstbarkeit einfach.

Antwort

Grunddienstbarkeit und persönlich beschränkte Dienstbarkeit sind zwei Arten von Dienstbarkeiten im deutschen Sachenrecht, die sich auf die Nutzung von Grundstücken beziehen. 1. **Grunddienstbarkeit**: - Eine Grunddienstbarkeit ist ein Recht, das einem Grundstück (dem herrschenden Grundstück) zugunsten eines anderen Grundstücks (dem dienenden Grundstück) eingeräumt wird. - Beispiel: Das Recht, einen Weg über das Nachbargrundstück zu nutzen. - Dieses Recht ist an das Grundstück gebunden und bleibt bestehen, auch wenn das Grundstück verkauft wird. 2. **Persönlich beschränkte Dienstbarkeit**: - Eine persönlich beschränkte Dienstbarkeit ist ein Recht, das einer bestimmten Person eingeräumt wird, ein Grundstück in einer bestimmten Weise zu nutzen. - Beispiel: Das Recht, eine Wohnung in einem Gebäude zu bewohnen. - Dieses Recht ist an die Person gebunden und erlischt, wenn die Person stirbt oder das Recht aufgibt. Beide Dienstbarkeiten werden im Grundbuch eingetragen, um ihre Gültigkeit und Durchsetzbarkeit zu sichern.

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