Wenn du einen Gewerbemietvertrag abgeschlossen hast und der Mieter kein Gewerbe angemeldet hat, ergeben sich hinsichtlich der Umsatzsteuer folgende wichtige Punkte: 1. **Umsatzsteuerpflicht des Vermi... [mehr]
Nein, das außerordentliche fristlose Kündigungsrecht nach § 543 und § 569 Abs. 2 BGB kann in einem gewerblichen Mietvertrag nicht wirksam ausgeschlossen werden. Diese Bestimmungen sind zwingendes Recht und dienen dem Schutz beider Vertragsparteien, insbesondere in Fällen, in denen eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar wäre. Ein vertraglicher Ausschluss dieser Rechte wäre daher unwirksam.
Wenn du einen Gewerbemietvertrag abgeschlossen hast und der Mieter kein Gewerbe angemeldet hat, ergeben sich hinsichtlich der Umsatzsteuer folgende wichtige Punkte: 1. **Umsatzsteuerpflicht des Vermi... [mehr]
Bei einem Gewerbemietvertrag solltest du als Vermieter vom Mieter verschiedene Unterlagen anfordern, um die Bonität und Seriosität des Mieters zu und rechtliche Sicherheit zu gewinnen. Typis... [mehr]