Welche Gebühren und Notarkosten fallen bei einem Haus- und Grundstücksverkauf auf Käufer und Verkäufer an?

Antwort

Beim Verkauf von Haus und Grundstück fallen verschiedene Gebühren und Notarkosten an, die sowohl Käufer als auch Verkäufer betreffen können. Hier sind die wichtigsten Punkte: 1. **Notarkosten**: - Der Notar erstellt den Kaufvertrag und beurkundet ihn. Die Notarkosten liegen in der Regel zwischen 1% und 1,5% des Kaufpreises. Diese Kosten werden meist vom Käufer getragen, können aber auch vertraglich anders geregelt werden. 2. **Grunderwerbsteuer**: - Diese Steuer wird beim Kauf eines Grundstücks fällig und variiert je nach Bundesland zwischen 3,5% und 6,5% des Kaufpreises. Sie wird in der Regel vom Käufer bezahlt. 3. **Grundbuchkosten**: - Für die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch fallen ebenfalls Gebühren an, die meist vom Käufer getragen werden. Diese Kosten sind in der Regel geringer als die Notarkosten. 4. **Maklergebühren**: - Wenn ein Makler involviert ist, können zusätzliche Kosten entstehen. Diese Gebühren werden oft vom Verkäufer gezahlt, können aber auch auf den Käufer umgelegt werden. Die Höhe liegt meist zwischen 3% und 7% des Kaufpreises. 5. **Sonstige Kosten**: - Dazu können Kosten für die Erstellung von Energieausweisen oder Gutachten gehören, die je nach Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden können. Es ist wichtig, alle Kosten im Vorfeld zu klären und im Kaufvertrag festzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden.

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