Ein fremdes Grundstück darfst du grundsätzlich nicht ohne Weiteres vermessen lassen. Dafür gelten in Deutschland folgende Voraussetzungen: 1. **Berechtigtes Interesse oder Auftrag**: N... [mehr]
In Mecklenburg-Vorpommern müssen grundsätzlich alle neu errichteten oder in ihrem Grundriss wesentlich veränderten Gebäude eingemessen werden. Die rechtliche Grundlage dafür bildet § 21 des Vermessungs- und Katastergesetzes Mecklenburg-Vorpommern (VermKatG M-V). **Eingemessen werden müssen insbesondere:** - Neubauten (Wohnhäuser, Gewerbebauten, Nebengebäude etc.) - Anbauten und Erweiterungen, wenn sich dadurch der Grundriss des Gebäudes wesentlich ändert - Gebäude, die bisher nicht im Liegenschaftskataster geführt wurden **Nicht eingemessen werden müssen in der Regel:** - Gebäude mit einer Grundfläche von weniger als 10 m² - Gebäude, die nicht dauerhaft genutzt werden (z. B. mobile Bauten, Zelte) - Gebäude, die nicht überdacht und nicht umschlossen sind (z. B. Carports ohne Seitenwände, offene Unterstände) **Wichtig:** Die Einmessungspflicht gilt unabhängig davon, ob das Gebäude genehmigungspflichtig ist oder nicht. Die Kosten für die Einmessung trägt in der Regel der Eigentümer. Weitere Informationen findest du beim [Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern](https://www.laiv-mv.de/landesvermessung/liegenschaftskataster/gebaeudeeinmessung/).
Ein fremdes Grundstück darfst du grundsätzlich nicht ohne Weiteres vermessen lassen. Dafür gelten in Deutschland folgende Voraussetzungen: 1. **Berechtigtes Interesse oder Auftrag**: N... [mehr]
Das Gebäude in der Kartäuserstraße 17 in Erfurt war früher das Gebäude der Stasi-Bezirksverwaltung Erfurt. Es diente zu DDR-Zeiten als Sitz der Bezirksverwaltung des Minister... [mehr]
In der alten Augenklinik in Marburg, die sich in der Deutschhausstraße befindet, sind heute verschiedene Einrichtungen der Philipps-Universität Marburg untergebracht. Das Gebäude wird... [mehr]
Ob ein Gebäude „Bestandschutz“ hat, bedeutet, dass es nach früheren, zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden Vorschriften rechtmäßig errichtet wurde und deshalb nicht n... [mehr]