Das Gebäude in der Kartäuserstraße 17 in Erfurt war früher das Gebäude der Stasi-Bezirksverwaltung Erfurt. Es diente zu DDR-Zeiten als Sitz der Bezirksverwaltung des Minister... [mehr]
Ob ein Gebäude „Bestandschutz“ hat, bedeutet, dass es nach früheren, zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden Vorschriften rechtmäßig errichtet wurde und deshalb nicht nachträglich an neue, strengere Vorschriften angepasst werden muss – solange keine wesentlichen Änderungen vorgenommen werden. Um zu prüfen, ob ein Gebäude Bestandschutz genießt, gehst du wie folgt vor: 1. **Baualter und Bauunterlagen prüfen:** Ermittle das Baujahr des Gebäudes und suche die damalige Baugenehmigung sowie die Baupläne. Diese findest du meist im Bauaktenarchiv der zuständigen Bauaufsichtsbehörde (z.B. Bauamt der Stadt oder Gemeinde). 2. **Rechtslage zum Bauzeitpunkt recherchieren:** Informiere dich, welche baurechtlichen Vorschriften (z.B. Landesbauordnung, Bebauungsplan) zum Zeitpunkt der Errichtung galten. Die Bauaufsichtsbehörde kann hierzu Auskunft geben. 3. **Rechtmäßigkeit der Errichtung feststellen:** Prüfe, ob das Gebäude damals mit einer gültigen Baugenehmigung errichtet wurde und ob es den damaligen Vorschriften entsprach. 4. **Spätere Änderungen prüfen:** Wurde das Gebäude nachträglich umgebaut, erweitert oder anderweitig wesentlich verändert? Bei wesentlichen Änderungen kann der Bestandschutz ganz oder teilweise entfallen. 5. **Aktuelle Nutzung vergleichen:** Die Nutzung des Gebäudes muss der genehmigten Nutzung entsprechen. Eine Nutzungsänderung kann den Bestandschutz beeinflussen. 6. **Behördliche Auskunft einholen:** Im Zweifel solltest du eine schriftliche Auskunft bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einholen. Diese kann verbindlich klären, ob und in welchem Umfang Bestandschutz besteht. **Wichtige Hinweise:** - Bestandschutz gilt nicht für alle Vorschriften (z.B. Brandschutz kann nachträglich verschärft werden). - Bei Gefahren für Leben und Gesundheit kann die Behörde Nachrüstungen verlangen. **Weitere Informationen:** - [Bauaufsichtsbehörde Berlin](https://www.berlin.de/sen/uvk/bauen/bauaufsicht/) - [Bauordnungen der Bundesländer](https://www.baurecht.de/landesbauordnungen.html) Eine rechtssichere Beurteilung kann im Zweifel nur ein Fachanwalt für Baurecht oder die zuständige Behörde geben.
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