Die Begriffe "Instandhaltung" und "Reparaturen" beziehen sich auf Maßnahmen, die den Zustand eines Gebäudes sichern oder wiederherstellen: **Instandhaltung** umfasst al... [mehr]
Ob ein Gebäude „Bestandschutz“ hat, bedeutet, dass es nach früheren, zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden Vorschriften rechtmäßig errichtet wurde und deshalb nicht nachträglich an neue, strengere Vorschriften angepasst werden muss – solange keine wesentlichen Änderungen vorgenommen werden. Um zu prüfen, ob ein Gebäude Bestandschutz genießt, gehst du wie folgt vor: 1. **Baualter und Bauunterlagen prüfen:** Ermittle das Baujahr des Gebäudes und suche die damalige Baugenehmigung sowie die Baupläne. Diese findest du meist im Bauaktenarchiv der zuständigen Bauaufsichtsbehörde (z.B. Bauamt der Stadt oder Gemeinde). 2. **Rechtslage zum Bauzeitpunkt recherchieren:** Informiere dich, welche baurechtlichen Vorschriften (z.B. Landesbauordnung, Bebauungsplan) zum Zeitpunkt der Errichtung galten. Die Bauaufsichtsbehörde kann hierzu Auskunft geben. 3. **Rechtmäßigkeit der Errichtung feststellen:** Prüfe, ob das Gebäude damals mit einer gültigen Baugenehmigung errichtet wurde und ob es den damaligen Vorschriften entsprach. 4. **Spätere Änderungen prüfen:** Wurde das Gebäude nachträglich umgebaut, erweitert oder anderweitig wesentlich verändert? Bei wesentlichen Änderungen kann der Bestandschutz ganz oder teilweise entfallen. 5. **Aktuelle Nutzung vergleichen:** Die Nutzung des Gebäudes muss der genehmigten Nutzung entsprechen. Eine Nutzungsänderung kann den Bestandschutz beeinflussen. 6. **Behördliche Auskunft einholen:** Im Zweifel solltest du eine schriftliche Auskunft bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einholen. Diese kann verbindlich klären, ob und in welchem Umfang Bestandschutz besteht. **Wichtige Hinweise:** - Bestandschutz gilt nicht für alle Vorschriften (z.B. Brandschutz kann nachträglich verschärft werden). - Bei Gefahren für Leben und Gesundheit kann die Behörde Nachrüstungen verlangen. **Weitere Informationen:** - [Bauaufsichtsbehörde Berlin](https://www.berlin.de/sen/uvk/bauen/bauaufsicht/) - [Bauordnungen der Bundesländer](https://www.baurecht.de/landesbauordnungen.html) Eine rechtssichere Beurteilung kann im Zweifel nur ein Fachanwalt für Baurecht oder die zuständige Behörde geben.
Die Begriffe "Instandhaltung" und "Reparaturen" beziehen sich auf Maßnahmen, die den Zustand eines Gebäudes sichern oder wiederherstellen: **Instandhaltung** umfasst al... [mehr]
Errichtet der Pächter eines Grundstücks ein Gebäude auf diesem Grundstück, gehört das Gebäude grundsätzlich dem Eigentümer des Grundstücks. Dies ergibt sic... [mehr]
Ja, Efeu (Hedera helix) kann Mauern und Dächer beschädigen, allerdings hängt das Ausmaß der Schäden von mehreren Faktoren ab: **Mauern:** Efeu besitzt Haftwurzeln, mit den... [mehr]