In Hamburg gilt wie in ganz Deutschland die Energieeinsparverordnung (EnEV), die inzwischen durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde. Grundsätzlich gilt: Wenn an der Fassade... [mehr]
In Nordrhein-Westfalen (NRW) müssen Fußbodenheizungsleitungen, die durch unbeheizte oder nicht ausreichend beheizte Räume verlaufen, in der Regel gedämmt werden, um Wärmeverluste zu minimieren und die Energieeffizienz zu erhöhen. Wenn die Leitungen jedoch durch einen beheizten Flur führen, ist eine Dämmung nicht zwingend erforderlich, da der Flur bereits beheizt ist. Es ist jedoch ratsam, die spezifischen Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie die Empfehlungen des jeweiligen Heizungsherstellers zu beachten.
In Hamburg gilt wie in ganz Deutschland die Energieeinsparverordnung (EnEV), die inzwischen durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde. Grundsätzlich gilt: Wenn an der Fassade... [mehr]
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) in Nordrhein-Westfalen muss in der Regel vor der Anmietung einer geförderten Wohnung vorgelegt werden. Dies geschieht oft im Rahmen des Mietvertragsabschluss ode... [mehr]