Muss ich Fußbodenheizungsleitungen, die durch einen beheizten Flur verlaufen, dämmen?

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In Nordrhein-Westfalen (NRW) müssen Fußbodenheizungsleitungen, die durch unbeheizte oder nicht ausreichend beheizte Räume verlaufen, in der Regel gedämmt werden, um Wärmeverluste zu minimieren und die Energieeffizienz zu erhöhen. Wenn die Leitungen jedoch durch einen beheizten Flur führen, ist eine Dämmung nicht zwingend erforderlich, da der Flur bereits beheizt ist. Es ist jedoch ratsam, die spezifischen Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie die Empfehlungen des jeweiligen Heizungsherstellers zu beachten.

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