Beigefügt erhalten Sie die beiden unterschriebenen Exemplare der Nachträge und Fortsetzungsverträge zum Mietvertrag vom 24.06.2021.

Antwort

Die Formulierung ist größtenteils korrekt, könnte jedoch etwaser und präziser gestaltet werden. Eine mögliche Verbesserung wäre: "Anbei erhalten Sie die beiden unterschriebenen Exemplare der Nachträge und Fortsetzungsverträge zum Mietvertrag vom 24.06.2021." Diese Version verwendet "anbei" anstelle von "beigefügt", was in diesem Kontext üblicher ist.

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