In Hamburg gilt wie in ganz Deutschland die Energieeinsparverordnung (EnEV), die inzwischen durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde. Grundsätzlich gilt: Wenn an der Fassade... [mehr]
Ja, Förderkredite sind auch für Altauten unter Denkmalschutz möglich. Es gibt spezielle Programme, die sich gezielt an Eigentümer denkmalgeschützter Immobilien richten. Besonders relevant sind hier die Förderangebote der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), wie zum Beispiel der KfW-Kredit „Energieeffizient Sanieren“ oder der „KfW-Denkmal“-Kredit. Auch auf Landesebene oder bei einzelnen Kommunen gibt es oft zusätzliche Förderungen für die Sanierung und Modernisierung von denkmalgeschützten Gebäuden. Wichtig ist, dass bei denkmalgeschützten Immobilien bestimmte Auflagen und Vorgaben eingehalten werden müssen, die mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abzustimmen sind. Die Förderfähigkeit hängt oft davon ab, dass die geplanten Maßnahmen sowohl den energetischen Anforderungen als auch den Vorgaben des Denkmalschutzes entsprechen. Weitere Informationen findest du zum Beispiel auf der Seite der [KfW](https://www.kfw.de/) oder bei deiner örtlichen Denkmalschutzbehörde.
In Hamburg gilt wie in ganz Deutschland die Energieeinsparverordnung (EnEV), die inzwischen durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde. Grundsätzlich gilt: Wenn an der Fassade... [mehr]