Gibt es ein offenes BFH-Verfahren zur kürzeren Nutzungsdauer bei Gebäuden?

Antwort

Ja, es gibt ein offenes Verfahren beim Bundesfinanzhof (BFH) bezüglich der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer bei Gebäuden. Der BFH hat in der Vergangenheit mehrfach entschieden, dass Steuerpflichtige die Möglichkeit haben, eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes nachzuweisen, um höhere Abschreibungen geltend zu machen. Ein aktuelles Verfahren könnte sich auf die Konkretisierung der Anforderungen an den Nachweis der kürzeren Nutzungsdauer beziehen. Für detaillierte Informationen und den aktuellen Stand des Verfahrens empfiehlt es sich, die Website des BFH zu besuchen oder in der Datenbank der anhängigen Verfahren nachzuschauen: [BFH - Bundesfinanzhof](https://www.bundesfinanzhof.de).

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