Nenne zwei Beispiele, bei denen der Mieter eine Mieterhöhung akzeptieren muss.

Antwort

Eine Mieterhöhung muss der Mieter in folgenden zwei Fällen akzeptieren: 1. **Mieterhöhung nach § 558 BGB (Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete)**: Wenn der Vermieter die Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete anpassen möchte, kann er dies tun, sofern die Miete in den letzten 15 Monaten nicht erhöht wurde und die Erhöhung nicht mehr als 20 % (in einigen Städten 15 %) innerhalb von drei Jahren beträgt. 2. **Mieterhöhung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen (§ 559 BGB)**: Wenn der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen durchführt, die den Wohnwert erhöhen oder den Energieverbrauch senken, kann er die Miete um einen bestimmten Prozentsatz der Kosten der Modernisierung erhöhen. Der Mieter muss diese Erhöhung akzeptieren, sofern die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

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