Bedeutet selbstgenutzte Immobilie im Erbfall, dass die Kinder des Erbnehmers die Immobilie nutzen können?

Antwort

Eine selbstgenutzte Immobilie im Erbfall bedeutet in der Regel, dass der Erbe die Immobilie selbst bewohnt oder nutzt. Ob auch die Kinder des Erben die Immobilie nutzen können, hängt von den spezifischen Regelungen im Erbrecht und den Wünschen des Erblassers ab. In vielen Fällen haben die Kinder des Erben kein automatisches Nutzungsrecht an der Immobilie, es sei denn, der Erblasser hat dies ausdrücklich in einem Testament oder Erbvertrag festgelegt. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um die genauen Rechte und Pflichten zu klären.

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