Sind Balkonverglasungen über 35 m² genehmigungspflichtig?

Antwort vom

Ob Balkonverglasungen mit über 35 m² genehmigungspflichtig sind, hängt von den spezifischen Bauvorschriften und Regelungen der jeweiligen Gemeinde oder des Bundeslandes ab. In vielen Fällen sind größere bauliche Veränderungen, wie eine Balkonverglasung, genehmigungspflichtig, insbesondere wenn sie die äußere Erscheinung des Gebäudes beeinflussen oder die Statik betreffen könnten. Es ist ratsam, sich direkt bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde oder dem Bauamt zu erkundigen, um genaue Informationen zu erhalten.

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