Ja, es ist richtig, dass der Architekt vom Unternehmer den statischen Nachweis der Werkplanung anfordern kann. Der statische Nachweis ist ein wichtiger Bestandteil der Bauplanung, der sicherstellt, dass die Konstruktion den erforderlichen Sicherheitsstandards entspricht. Der Architekt hat die Verantwortung, die Planung so zu gestalten, dass sie den baurechtlichen Anforderungen genügt, und dazu gehört auch die Überprüfung der statischen Berechnungen.