Welcher Paragraph regelt den Anspruch auf Löschung einer Grundschuld?
Antwort
Der Anspruch auf Löschung einer Grundschuld ergibt sich § 875 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dieser Paragraph regelt die Voraussetzungen für die Löschung von Rechten an Grundstücken, einschließlich der Grundschuld.