In Sachsen müssen bei der Errichtung von Mauern und Zäunen in der Regel die Vorschriften des Sächsischen Nachbarrechtsgesetzes beachtet. Gemäß diesem Gesetz ist für die Errichtung von Wänden oder Mauern, die an der Grundstücksgrenze stehen, in der Regel ein Abstand von mindestens 3 Metern einzuhalten, wenn die Mauer eine bestimmte Höhe überschreitet. Es gibt jedoch Ausnahmen und spezielle Regelungen, die je nach örtlichen Gegebenheiten und Bebauungsplänen variieren können. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Gemeinde oder Stadtverwaltung über die genauen Anforderungen und eventuelle Ausnahmen zu informieren.