Ab wie viel Prozent der Betriebskosten gilt ein Untermietvertrag als Bereicherung?

Antwort

Ein Untermietvertrag kann als Bereicherung angesehen werden, wenn die Miete, die der Untermieter zahlt, die Betriebskosten übersteigt. In Deutschland gibt es jedoch keine feste Prozentgrenze, ab der ein Untermietvertrag automatisch als Bereicherung gilt. Es kommt vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls an, insbesondere darauf, ob der Hauptmieter durch die Untermiete einen finanziellen Vorteil erzielt, der über die Deckung der eigenen Kosten hinausgeht. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um die spezifischen Gegebenheiten zu klären.

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