Medikamente müssen oft über einen längeren Zeitraum eingenommen werden, weil viele Krankheiten oder Beschwerden nicht mit einer einzigen Dosis geheilt oder ausreichend behandelt werden... [mehr]
Die Werbung für Therapiebehandlungen auf sozialen Medien unterliegt demmittelwerbegesetz (HWG) in Deutschland. Grundsätzlich ist die Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente und bestimmte Therapien, die als Heilmittel gelten, stark reglementiert. Nach § 3 HWG ist Werbung für Arzneimittel, die nur auf ärztliche Verschreibung erhältlich sind, unzulässig. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und Therapien gibt es spezifische Vorgaben, die beachtet werden müssen, wie z.B. die Vermeidung von irreführenden Informationen und die Notwendigkeit, wissenschaftlich fundierte Informationen bereitzustellen. Zusätzlich müssen die allgemeinen Werbebestimmungen beachtet werden, die sicherstellen, dass die Werbung nicht gegen die guten Sitten verstößt und die Gesundheit der Verbraucher nicht gefährdet. Es ist ratsam, sich im Einzelfall rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Medikamente müssen oft über einen längeren Zeitraum eingenommen werden, weil viele Krankheiten oder Beschwerden nicht mit einer einzigen Dosis geheilt oder ausreichend behandelt werden... [mehr]
Ja, Rückschläge oder Schwankungen im Verlauf einer medikamentösen Therapie bei körperlichen Erkrankungen sind durchaus normal. Der Heilungsprozess verläuft selten linear, und... [mehr]
Ja, Suizidgedanken solltest du möglichst frühzeitig in einer Therapie ansprechen – idealerweise bereits beim ersten Termin. Das ist wichtig, weil dein:e Therapeut:in so besser einsch&a... [mehr]
Langzeiteinnahme bezeichnet die regelmäßige und fortlaufende Einnahme eines Medikaments oder einer Substanz über einen längeren Zeitraum, meist über Wochen, Monate oder sogar... [mehr]
Gallensteine können auf verschiedene Weise behandelt werden, je nach Art, Größe, Anzahl der Steine und den Beschwerden. Eine vollständige Auflösung ist jedoch nicht immer m&o... [mehr]