Was ist ein Vertragsarzt?

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Ein Vertragsarzt ist ein niedergelassener Arzt, der zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist. Das bedeutet, er hat einen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen und ist berechtigt, gesetzlich versicherte Patienten zu behandeln und die erbrachten Leistungen mit den Krankenkassen abzurechnen. Vertragsärzte müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und sich an die Vorgaben der Kassenärztlichen Vereinigungen halten.

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