Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können bei Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde bis zu **6 Sprechstunden à 50 Minuten** (bzw. bis... [mehr]
Die Belastungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezeichnet den maximalen Betrag, den Versicherte im Jahr für medizinische Leistungen selbst tragen müssen, bevor sie von der Krankenkasse entlastet werden. Liegt der Eigenanteil über dieser Grenze, übernimmt die Krankenkasse die weiteren Kosten. Die Belastungsgrenze soll sicherstellen, dass die finanzielle Belastung für Versicherte in einem vertretbaren Rahmen bleibt.
Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können bei Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde bis zu **6 Sprechstunden à 50 Minuten** (bzw. bis... [mehr]
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten dürfen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, also bis zum 2... [mehr]