Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können bei Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde bis zu **6 Sprechstunden à 50 Minuten** (bzw. bis... [mehr]
Die Prostatauntersuchung wurde aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entfernt, weil es in der medizinischen Gemeinschaft unterschiedliche Meinungen über den Nutzen und die Notwendigkeit dieser Untersuchung gibt. Insbesondere wurde die Wirksamkeit des routinemäßigen Screenings auf Prostatakrebs in Frage gestellt, da es oft zu Überdiagnosen und unnötigen Behandlungen führen kann. Die Entscheidung basiert auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Empfehlungen, die darauf abzielen, die Patientenversorgung zu optimieren und die Kosten im Gesundheitssystem zu kontrollieren.
Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können bei Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde bis zu **6 Sprechstunden à 50 Minuten** (bzw. bis... [mehr]
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten dürfen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, also bis zum 2... [mehr]