Wer gehört zum anspruchsberechtigten Personenkreis für die Kindervorsorgeuntersuchung?

Antwort vom

Der anspruchsberechtigte Personenkreis für die Kindervorsorgeuntersuchungen (auch U-Untersuchungen genannt) in Deutschland sind grundsätzlich alle Kinder, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind. Die Kosten für diese Untersuchungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Dazu zählen: - Säuglinge - Kleinkinder - Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (je nach Untersuchung) Auch privat versicherte Kinder haben in der Regel Anspruch auf die Vorsorgeuntersuchungen, abhängig vom jeweiligen Versicherungsvertrag. Die Untersuchungen richten sich an alle Kinder unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder sozialem Status, solange sie in Deutschland leben und krankenversichert sind. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)](https://www.kindergesundheit-info.de/themen/vorsorge/vorsorgeuntersuchungen/).

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