Wann dürfen Bewegungsübungen bei der Kontrakturenprophylaxe durchgeführt werden?

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Die Bewegungsübungen bei der Kontrakturenprophylaxe dürfen in der Regel durchgeführt werden, wenn der Patient stabil ist und keine akuten medizinischen Kontraindikationen vorliegen. Es ist wichtig, die Übungen regelmäßig und in einem angemessenen Rahmen durchzuführen, um die Beweglichkeit zu fördern und das Risiko von Kontrakturen zu minimieren. Vor Beginn der Übungen sollte jedoch immer eine individuelle Beurteilung durch Fachpersonal erfolgen, um die Sicherheit und Effektivität der Maßnahmen zu gewährleisten.

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