Ja – wenn eine medizinisch sinnvolle Krebstherapie allein aus Versicherungsgründen nicht erfolgt, ist das kein „bedauerlicher Einzelfall“, sondern ein strukturelles Versagen des...
Welche Schutzimpfungen werden von der Krankenkasse übernommen?
Antwort vomDie gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen in der Regel die Kosten für empfohlene Schutzimpfungen, die im Impfkalender des Robert Koch-Instituts (RKI) aufgeführt sind. Dazu gehören unter anderem: 1. **Kinderimpfungen**: Impfungen gegen Masern, Mumps, Röteln, Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Poliomyelitis, Hib (Haemophilus influenzae Typ b) und Hepatitis B. 2. **Erwachsenenimpfungen**: Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Influenza (Grippe), Pneumokokken und Hepatitis A/B. 3. **Reiseimpfungen**: Bestimmte Impfungen, die für Reisen in bestimmte Länder empfohlen werden, können ebenfalls übernommen werden, abhängig von der individuellen Krankenkasse und den Reisebedingungen. Es ist ratsam, sich direkt bei der eigenen Krankenkasse zu informieren, da es Unterschiede in den Leistungen geben kann.
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Was ist der Medizinische Dienst?
Der Medizinische Dienst ist in Deutschland eine unabhängige Begutachtungs- und Beratungsorganisation für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Er prüft zum Beispiel: ob eine...
Was bedeutet Verordnung unter Punkt 8.2 der Krankenkasse?
„Verordung“ ist sehr wahrscheinlich „Verordnung“. Unter Punkt 8.2 Krankenkasse ist meist die Angabe zur zuständigen Krankenversicherung/Krankenkasse gemeint. „Vero...
Was bedeutet 8.2 im Brief der Krankenkasse?
„8.2“ bedeutet in einem Krankenkassen-Brief meist einen Abschnitt, Punkt oder Paragraphen im Schreiben oder in einer beigefügten Regelung — also z. B. „Punkt 8.2“....