Wenn du während eines Krankenhausaufenthalts von deiner Krankenkasse gekündigt wirst, ist das in Deutschland in der Regel nicht ohne Weiteres möglich. Die gesetzliche Krankenversicherun... [mehr]
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen in der Regel die Kosten für empfohlene Schutzimpfungen, die im Impfkalender des Robert Koch-Instituts (RKI) aufgeführt sind. Dazu gehören unter anderem: 1. **Kinderimpfungen**: Impfungen gegen Masern, Mumps, Röteln, Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Poliomyelitis, Hib (Haemophilus influenzae Typ b) und Hepatitis B. 2. **Erwachsenenimpfungen**: Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Influenza (Grippe), Pneumokokken und Hepatitis A/B. 3. **Reiseimpfungen**: Bestimmte Impfungen, die für Reisen in bestimmte Länder empfohlen werden, können ebenfalls übernommen werden, abhängig von der individuellen Krankenkasse und den Reisebedingungen. Es ist ratsam, sich direkt bei der eigenen Krankenkasse zu informieren, da es Unterschiede in den Leistungen geben kann.
Wenn du während eines Krankenhausaufenthalts von deiner Krankenkasse gekündigt wirst, ist das in Deutschland in der Regel nicht ohne Weiteres möglich. Die gesetzliche Krankenversicherun... [mehr]