Übernimmt die Krankenkasse alle Kosten bei selbstverschuldeten Sportunfällen?

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In Deutschland übernimmt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel die Behandlungskosten für Sportunfälle, auch wenn diese selbstverschuldet sind. Das gilt sowohl für Freizeit- als auch für Vereinssport. Die Kasse zahlt die medizinisch notwendigen Leistungen wie Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Operationen, Medikamente und Reha-Maßnahmen. Ausnahmen und Einschränkungen: - Bei grober Fahrlässigkeit (z. B. Sport unter starkem Alkoholeinfluss) kann die Krankenkasse Leistungen kürzen oder verweigern. - Für Folgekosten wie Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder private Zusatzleistungen (z. B. Einzelzimmer im Krankenhaus) kommt die Krankenkasse nicht auf. - Bei Unfällen im Rahmen des Vereinssports oder Schulsports kann zusätzlich die gesetzliche Unfallversicherung zuständig sein. Private Krankenkassen können abweichende Regelungen haben. Es empfiehlt sich, im Zweifel die eigene Krankenkasse direkt zu kontaktieren. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [AOK](https://www.aok.de/pk/magazin/wohlbefinden/sport/sportunfall-was-tun/) oder [TK](https://www.tk.de/techniker/gesundheit-und-medizin/behandlungen-und-medizin/sportunfall-2016612).

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