Welcher Rentenanspruch ergibt sich aus gesundheitlichen Einschränkungen?

Antwort

Der Rentenanspruch aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen kann in Deutschland durch die Erwerbsminderungsrente entstehen. Diese wird gewährt, wenn eine Person aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage ist, in vollem Umfang zu arbeiten. Es gibt zwei Arten von Erwerbsminderungsrenten: 1. **Vollständige Erwerbsminderungsrente**: Diese wird gewährt, wenn du weniger als drei Stunden täglich arbeiten kannst. 2. **Teilweise Erwerbsminderungsrente**: Diese wird gewährt, wenn du zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten kannst. Um einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zu haben, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie zum Beispiel eine Mindestanzahl an Beitragsjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung. Zudem ist eine ärztliche Begutachtung erforderlich, um den Grad der Erwerbsminderung festzustellen. Es ist ratsam, sich bei der Deutschen Rentenversicherung oder einem Fachanwalt für Sozialrecht über die genauen Ansprüche und das Verfahren zu informieren.

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