Ja, psychische Erkrankungen können als Behinderung eingeordnet werden. In vielen Ländern, einschließlich Deutschland, werden psychische Erkrankungen im Rahmen des Sozialgesetzbuches (SGB IX) als Behinderungen anerkannt, wenn sie die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erheblich einschränken. Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) klassifiziert psychische Erkrankungen in ihrer Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD) und erkennt deren Auswirkungen auf die Lebensqualität und Funktionsfähigkeit an. Für spezifische Informationen und rechtliche Grundlagen ist es ratsam, die entsprechenden Gesetze oder Fachliteratur zu konsultieren.