Muss die Schnelleinstufung des Pflegegrads bei einer privaten Krankenkasse auch an die Beihilfe geschickt werden?

Antwort

Ja, in der Regel muss die Pflegegrad-Schnelleinstufung, die bei einer privaten Krankenkasse erfolgt, auch an die Beihilfe geschickt werden. Dies ist wichtig, da die Beihilfe in der Regel die Kosten für Pflegeleistungen nur dann übernimmt, wenn sie über den anerkannten Pflegegrad informiert ist. Es empfiehlt sich, die genauen Anforderungen und Abläufe direkt bei der jeweiligen privaten Krankenkasse und der Beihilfe zu erfragen, da es Unterschiede geben kann.

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