Der Begriff „organische Psychose“ bezieht sich im Zusammenhang mit der Fahreignung auf eine psychische Störung, deren Ursache in einer organischen (also körperlichen) Erkrankung des Gehirns liegt. Dazu zählen zum Beispiel Demenz, Delir, schwere Schädel-Hirn-Verletzungen, Hirntumore, Epilepsie oder andere neurologische Erkrankungen, die das Gehirn beeinträchtigen. Im Bereich der Fahreignung – also der Frage, ob jemand gesundheitlich in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen – sind organische Psychosen besonders relevant, weil sie das Bewusstsein, die Wahrnehmung, das Denken, die Orientierung und das Urteilsvermögen stark beeinträchtigen können. Das Risiko für Fehlverhalten im Straßenverkehr ist dadurch deutlich erhöht. Laut der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung ist bei einer organischen Psychose in der Regel keine Fahreignung gegeben, solange die Störung besteht. Erst wenn die Erkrankung ausgeheilt oder stabil und ohne relevante Beeinträchtigungen ist, kann eine Fahreignung eventuell wieder bejaht werden – oft nach einer fachärztlichen Begutachtung. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)](https://www.bast.de/DE/Verkehrssicherheit/Fachthemen/Medizinische-Fahreignung/medizinische-fahreignung_node.html) oder im [Begutachtungsleitfaden zur Kraftfahreignung](https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_4.html).