Wo gibt es online eine Belehrung nach §43 IfSG mit Bestätigung?
Antwort vomJa — online bekommst du die Belehrung nach § 43 IfSG vor allem 1. **über dein zuständiges Gesundheitsamt**, wenn es eine Online-Belehrung anbietet, oder 2. **über vom Gesundheitsamt beauftragte Ärztinnen/Ärzte bzw. offizielle Anbieter**, die eine **Bescheinigung/Bestätigung** ausstellen. ([verwaltung.bund.de](https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99003002022000/herausgeber/BY-1963/region/09677)) Geeignete offizielle Einstiege sind: - **Bundesportal** zur Leistung „Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz“: https://verwaltung.bund.de Dort findest du je nach Wohnort bzw. zuständiger Stelle den passenden Online-Zugang. ([verwaltung.bund.de](https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99003002022000/herausgeber/BY-1963/region/09677)) - **Website deines lokalen Gesundheitsamts** Viele Ämter bieten die Erstbelehrung inzwischen direkt online an; Beispiele aus Städten/Landkreisen zeigen, dass danach eine Bescheinigung ausgestellt wird. ([oberallgaeu.org](https://www.oberallgaeu.org/gesundheit-von-mensch-und-tier/gesundheitsamt/infektionsschutzbelehrung)) Wichtig: - Die **Erstbelehrung** muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen und die Bescheinigung wird vom **Gesundheitsamt oder einer beauftragten ärztlichen Person** ausgestellt. ([verwaltung.bund.de](https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99003002022000/herausgeber/BY-1963/region/09677)) - Nicht jede beliebige private Website ist automatisch passend; achte darauf, dass dort ausdrücklich steht, dass die Belehrung **durch ein Gesundheitsamt oder eine beauftragte Ärztin/einen beauftragten Arzt** erfolgt. ([online-infektionsschutzbelehrung.de](https://www.online-infektionsschutzbelehrung.de/)) Kurz gesagt: **Am sichersten online über das zuständige Gesundheitsamt bzw. über das Bundesportal als Einstieg.**