Ist neurologische Reha über die Berufsgenossenschaft möglich?

Antwort

Ja, eine neurologische Rehabilitation kann über die Berufsgenossenschaft (BG) möglich sein, wenn die Rehabilitationsmaßnahme aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit erforderlich ist. Die BG übernimmt in der Regel die Kosten für medizinische Behandlungen, Therapien und Rehabilitationsmaßnahmen, die zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit beitragen. Es ist wichtig, dass du dich direkt an deine zuständige Berufsgenossenschaft wendest, um die genauen Voraussetzungen und den Antragsprozess zu klären.

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