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Die Verteilung von Produktproben eines Medizinprodukts (MMP) unterliegt in Deutschland und der EU strengen gesetzlichen Regelungen. Grundsätzlich ist Folgendes zu beachten: **1. Medizinproduktegesetzgebung:** Nach der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR, Verordnung (EU) 2017/745) und dem deutschen Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) dürfen Medizinprodukte nur in den Verkehr gebracht und abgegeben werden, wenn sie die CE-Kennzeichnung tragen und die grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen erfüllen. **2. Abgabe an Endverbraucher:** Die Abgabe von Produktproben an Endverbraucher ist grundsätzlich möglich, sofern das Produkt für die Anwendung durch Laien (also Nicht-Fachpersonal) bestimmt und zugelassen ist. Das Produkt muss alle erforderlichen Kennzeichnungen, Gebrauchsanweisungen und Sicherheitsinformationen enthalten. **3. Werberechtliche Vorgaben:** Nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) ist die kostenlose Abgabe von Mustern oder Proben von Medizinprodukten an Verbraucher grundsätzlich erlaubt, sofern keine irreführende oder unzulässige Werbung betrieben wird. Es gibt jedoch Einschränkungen, insbesondere bei verschreibungspflichtigen oder apothekenpflichtigen Produkten. **4. Produkthaftung und Rückverfolgbarkeit:** Auch bei Proben muss die Rückverfolgbarkeit gewährleistet sein. Der Hersteller bleibt für die Sicherheit und Konformität der Proben verantwortlich. **5. Spezielle Einschränkungen:** Für bestimmte Medizinprodukte (z. B. invasive Produkte, Produkte mit besonderen Risiken) kann die Abgabe an Laien untersagt oder eingeschränkt sein. **Fazit:** Die Verteilung von Produktproben eines Medizinprodukts auf einer Endverbrauchermesse ist grundsätzlich erlaubt, wenn das Produkt für Laien bestimmt ist, alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und keine speziellen Einschränkungen bestehen. Es müssen alle Kennzeichnungen, Gebrauchsanweisungen und Sicherheitsinformationen mitgegeben werden. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine rechtliche Prüfung im Einzelfall. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)](https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/_node.html) und im [Heilmittelwerbegesetz (HWG)](https://www.gesetze-im-internet.de/hwg/).
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