Die Bewerbung von Medizinprodukten (MMP) gegenüber Endkunden ist in Deutschland durch das **Heilmittelwerbegesetz (HWG)** geregelt. Grundsätzlich dürfen Medizinprodukte, die für Laien (Endkunden) bestimmt sind, auch an diese beworben werden – allerdings unterliegen Inhalt und Form der Werbung strengen Vorgaben. **Erlaubte Kanäle für die Endkundenansprache sind zum Beispiel:** - **Printmedien:** Zeitungen, Zeitschriften, Broschüren - **Online:** Eigene Website, Social Media, Online-Shops, Bannerwerbung - **TV und Radio:** Werbespots, sofern die Inhalte HWG-konform sind - **Außenwerbung:** Plakate, Schaufenster, Displays in Apotheken oder Geschäften - **Direktmarketing:** Newsletter, Mailings (sofern Empfänger eingewilligt haben) **Wichtige Einschränkungen:** - Die Werbung darf nicht irreführend sein und keine ungesicherten Wirkversprechen machen. - Für verschreibungspflichtige Medizinprodukte ist die Werbung gegenüber Endkunden verboten. - Bei bestimmten Produktgruppen (z. B. implantierbare Produkte) gelten zusätzliche Einschränkungen. - Die Werbung muss klar als solche erkennbar sein. **Fazit:** Du darfst Endkunden über alle gängigen Werbekanäle ansprechen, solange das beworbene Medizinprodukt für Laien bestimmt ist und die Vorgaben des HWG eingehalten werden. Weitere Informationen findest du beim [Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)](https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/med-produkten.html) und im [Heilmittelwerbegesetz (HWG)](https://www.gesetze-im-internet.de/heilmwerbg/).