Unbekannte medizinische Produkte sollten grundsätzlich nicht ohne genaue Kenntnis ihrer Eigenschaften, Materialien und Herstellerangaben aufbereitet werden. Die Aufbereitung (Reinigung, Desinfekt... [mehr]
Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) ist eine deutsche Rechtsverordnung, die den sicheren Betrieb und die Anwendung von Medizinprodukten in Deutschland regelt. Sie konkretisiert das Medizinprodukterecht, insbesondere im Hinblick auf die Pflichten von Betreibern und Anwendern von Medizinprodukten. Wesentliche Inhalte der MPBetreibV sind: 1. **Anwendungsbereich**: Die Verordnung gilt für alle Personen und Einrichtungen, die Medizinprodukte betreiben oder anwenden, z. B. Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen. 2. **Sicherer Betrieb**: Betreiber müssen sicherstellen, dass Medizinprodukte nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung und nach den Vorgaben des Herstellers betrieben und angewendet werden. 3. **Instandhaltung und Wartung**: Medizinprodukte müssen regelmäßig gewartet, instand gehalten und auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden. 4. **Einweisung und Schulung**: Anwender müssen vor der ersten Anwendung und bei wesentlichen Änderungen am Produkt eingewiesen werden. 5. **Dokumentationspflichten**: Betreiber müssen bestimmte Unterlagen, wie z. B. Einweisungsnachweise, Wartungsprotokolle und Bestandsverzeichnisse, führen und aufbewahren. 6. **Meldepflichten**: Vorkommnisse und Beinahe-Vorkommnisse mit Medizinprodukten müssen an die zuständigen Behörden gemeldet werden. 7. **Sicherheitsbeauftragter**: In bestimmten Einrichtungen muss ein Beauftragter für Medizinproduktesicherheit benannt werden. Die aktuelle Fassung der MPBetreibV sowie weitere Informationen findest du auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit: [https://www.gesetze-im-internet.de/mpbetreibv/](https://www.gesetze-im-internet.de/mpbetreibv/) Die Verordnung dient dem Schutz von Patienten, Anwendern und Dritten und stellt sicher, dass Medizinprodukte sicher und ordnungsgemäß verwendet werden.
Unbekannte medizinische Produkte sollten grundsätzlich nicht ohne genaue Kenntnis ihrer Eigenschaften, Materialien und Herstellerangaben aufbereitet werden. Die Aufbereitung (Reinigung, Desinfekt... [mehr]