Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt die medizinische Versorgung von Asylbewerbern in Deutschland. Es stellt sicher, dass Asylbewerber Zugang zu notwendiger medizinischer Versorgung haben. Dazu gehören: 1. **Notfallversorgung**: Asylbewerber haben Anspruch auf sofortige medizinische Hilfe in Notfällen. 2. **Behandlung akuter Erkrankungen**: Dazu zählen sowohl körperliche als auch psychische Erkrankungen, die eine sofortige Behandlung erfordern. 3. **Schwangerschafts- und Geburtsversorgung**: Schwangere Frauen erhalten umfassende medizinische Betreuung während der Schwangerschaft und Geburt. 4. **Impfungen**: Asylbewerber haben Anspruch auf notwendige Impfungen. 5. **Behandlung von chronischen Erkrankungen**: Diese wird ebenfalls gewährt, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Die medizinische Versorgung erfolgt in der Regel über die gesetzlichen Krankenkassen, wobei die Kosten von den zuständigen Behörden übernommen werden.