Pflegegrad 1 bedeutet, dass bei dem Patienten eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“ festgestellt wurde. Das ist der niedrigste von f&uum... [mehr]
Die Krankenkasse und die Pflegekasse übernehmen unterschiedliche Leistungen im Gesundheits- und Pflegebereich. **Krankenkasse:** 1. **Ärztliche Behandlungen:** Kosten für Arztbesuche, Facharztbehandlungen und Krankenhausaufenthalte. 2. **Medikamente:** Verschreibungspflichtige Medikamente und bestimmte rezeptfreie Arzneimittel. 3. **Therapien:** Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und andere therapeutische Maßnahmen. 4. **Präventionsmaßnahmen:** Impfungen, Gesundheitskurse und Vorsorgeuntersuchungen. 5. **Hilfsmittel:** Kosten für Hilfsmittel wie Brillen, Hörgeräte oder Rollstühle, sofern medizinisch notwendig. **Pflegekasse:** 1. **Pflegeleistungen:** Finanzielle Unterstützung für die häusliche Pflege oder stationäre Pflege in einem Pflegeheim. 2. **Pflegehilfsmittel:** Bereitstellung von Hilfsmitteln zur Erleichterung der Pflege, wie Pflegebetten oder Gehhilfen. 3. **Entlastungsleistungen:** Unterstützung für pflegende Angehörige, z.B. durch Kurzzeitpflege oder Tagespflege. 4. **Pflegeberatung:** Informationen und Beratung für pflegebedürftige Personen und deren Angehörige. Die genauen Leistungen können je nach individueller Situation und Pflegegrad variieren. Es ist ratsam, sich direkt bei der jeweiligen Kasse über die spezifischen Leistungen zu informieren.
Pflegegrad 1 bedeutet, dass bei dem Patienten eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“ festgestellt wurde. Das ist der niedrigste von f&uum... [mehr]
Um Geld aus der Pflegekasse zu erhalten, müssen in Deutschland folgende Bedingungen erfüllt sein: 1. **Pflegebedürftigkeit**: Die betroffene Person muss pflegebedürftig im Sinne d... [mehr]