Um einen Antrag auf Kostenübernahme für eine Ohrenkorrektur zu stellen, sind folgende Schritte zu beachten: 1. **Arztbesuch**: Zunächst sollte ein Termin bei einem Facharzt (z.B. HNO-Arzt oder plastischer Chirurg) vereinbart werden. Der Arzt kann die medizinische Notwendigkeit der Ohrenkorrektur beurteilen und eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. 2. **Gutachten**: In einigen Fällen kann es erforderlich sein, ein zusätzliches Gutachten von einem unabhängigen Facharzt einzuholen. 3. **Antrag bei der Krankenkasse**: Mit der ärztlichen Bescheinigung und eventuell weiteren Gutachten wird ein schriftlicher Antrag bei der Krankenkasse eingereicht. Der Antrag sollte eine detaillierte Begründung enthalten, warum die Ohrenkorrektur medizinisch notwendig ist. 4. **Unterlagen einreichen**: Folgende Unterlagen sollten dem Antrag beigefügt werden: - Ärztliche Bescheinigung(en) - Gutachten (falls vorhanden) - Kostenvoranschlag des behandelnden Arztes oder der Klinik - Persönliches Anschreiben mit der Begründung des Antrags 5. **Wartezeit**: Nach Einreichung des Antrags prüft die Krankenkasse die Unterlagen und entscheidet über die Kostenübernahme. Dies kann einige Wochen dauern. 6. **Rückmeldung**: Die Krankenkasse informiert schriftlich über die Entscheidung. Bei einer Ablehnung besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Weitere Informationen und spezifische Anforderungen können direkt bei der jeweiligen Krankenkasse erfragt werden.