Muss ein Versicherter sein Interesse an der Verschiebung des Reha-Antrags innerhalb der Widerspruchsfrist mitteilen?

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Ja, wenn ein Versicherter ein überwiegendes Interesse an der Verschiebung des Reha-Antrags hat, sollte er dies innerhalb der Widerspruchsfrist mitteilen. Es ist wichtig, die Fristen einzuhalten, um sicherzustellen, dass der Antrag oder Widerspruch rechtzeitig bearbeitet wird. Eine fristgerechte Mitteilung kann entscheidend für den weiteren Verlauf des Verfahrens sein.

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