Zahlt die GKV eine neue Knirschschiene, wenn die alte nach 10 Jahren defekt ist?

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Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt in der Regel die Kosten für eine neue Knirscherschiene (Aufbissschiene), wenn die alte Schiene nachweislich defekt oder unbrauchbar geworden ist und eine medizinische Notwendigkeit weiterhin besteht. Nach 10 Jahren ist es durchaus plausibel, dass eine Schiene verschlissen ist. Wichtig ist, dass dein Zahnarzt die Notwendigkeit einer neuen Schiene feststellt und eine entsprechende Verordnung (Heil- und Kostenplan) ausstellt. Die GKV prüft dann den Antrag. In der Regel wird nach so langer Zeit eine neue Schiene genehmigt, sofern keine grobe Fahrlässigkeit (z. B. mutwillige Zerstörung) vorliegt. Es empfiehlt sich, direkt mit deiner Krankenkasse und deinem Zahnarzt zu sprechen, um die genaue Vorgehensweise und mögliche Zuzahlungen zu klären.