Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt in der Regel die Kosten für eine neue Knirscherschiene (Aufbissschiene), wenn die alte Schiene nachweislich defekt oder unbrauchbar geword...
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt in der Regel die Kosten für eine neue Knirscherschiene (Aufbissschiene), wenn die alte Schiene nachweislich defekt oder unbrauchbar geword...