Sind deutsche Krankenkassen verpflichtet, EU-Verordnung 883/2004 Artikel 24 anzuerkennen?

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Ja, die deutschen gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, die Bestimmungen der EU-Verordnung 883/2004, insbesondere Artikel 24, anzuerkennen. Diese Verordnung regelt die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in den EU-Mitgliedstaaten und stellt sicher, dass Versicherte, die in einem anderen Mitgliedstaat leben oder arbeiten, Zugang zu den notwendigen Gesundheitsleistungen haben. Artikel 24 bezieht sich auf die Gewährung von Leistungen bei Krankheit und stellt sicher, dass die Versicherten in der EU nicht benachteiligt werden.