Du kannst während eines Quartals problemlos den Zahnarzt wechseln. In Deutschland bist du als gesetzlich Versicherter – auch bei der Techniker Krankenkasse (TK) – nicht an einen besti... [mehr]
Freiberufliche Hebammen können in der Regel von den Krankenkassen, einschließlich der IKK classic, für bestimmte Leistungen übernommen werden. Dazu gehören unter anderem die Betreuung während der Schwangerschaft, die Geburtshilfe und die Nachsorge. Es ist jedoch wichtig, sich direkt bei der IKK classic oder der jeweiligen Krankenkasse zu informieren, da die genauen Regelungen und Erstattungen variieren können. In der Regel müssen die Hebammen eine Zulassung haben, um mit den Krankenkassen abrechnen zu können.
Du kannst während eines Quartals problemlos den Zahnarzt wechseln. In Deutschland bist du als gesetzlich Versicherter – auch bei der Techniker Krankenkasse (TK) – nicht an einen besti... [mehr]