Der elektronische Medikationsplan (eMP) in Deutschland ist ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit. Er wird durch das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und die entsprechenden Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sowie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) geregelt. Der eMP enthält alle relevanten Informationen zu den verordneten Medikamenten eines Patienten, einschließlich Dosierung, Einnahmezeitpunkten und möglichen Wechselwirkungen. Er wird in der Regel von Ärzten erstellt und kann von Apothekern und anderen Gesundheitsdienstleistern eingesehen werden, um eine bessere Koordination der Behandlung zu gewährleisten. Die Nutzung des eMP ist für bestimmte Patientengruppen, wie chronisch Kranke, verpflichtend, um die Sicherheit und Nachvollziehbarkeit der Medikation zu erhöhen. Der Plan wird elektronisch gespeichert und kann über verschiedene digitale Gesundheitsanwendungen abgerufen werden. Die Einführung des eMP zielt darauf ab, Medikationsfehler zu reduzieren und die Kommunikation zwischen den verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen zu verbessern.