Ja, das Einkommen aus einerfügigen BeschäftigungMinijob) zählt in der Regel nicht zum relevanten Einkommen für Berechnung der Kranken, da es unter der Verdienstgrenze von 520 pro Monat liegt.ijobs sind sozialicherungsfrei, was bedeutet, dass du in der Regel keine Beiträge zur Krankenversicherung zahlen musst. Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere wenn du zusätzlich zu deinem Minijob eine andere Beschäftigung hast oder wenn du freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bist. In solchen Fällen kann das Einkommen aus dem Minijob berücksichtigt werden. Es ist ratsam, sich bei der eigenen Krankenkasse zu informieren, um genaue Informationen zu erhalten.