Kommt man wieder in die gesetzliche Krankenversicherungspflicht, wenn das Einkommen unter die Beitragsbemessungsgrenze fällt?

Antwort

Ja, wenn du als Arbeitnehmer mit deinem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt unter die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze (oft auch Beitragsbemessungsgrenze genannt, korrekt: Versicherungspflichtgrenze) fällst und die sonstigen Voraussetzungen erfüllst, wirst du wieder versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das bedeutet: - Du bist dann nicht mehr freiwillig, sondern pflichtversichert in der GKV. - Die Versicherungspflicht tritt in der Regel mit Beginn des Kalenderjahres ein, in dem dein Einkommen die Grenze unterschreitet, oder sofort, wenn sich dein Einkommen während des Jahres dauerhaft verringert (z. B. durch Gehaltskürzung oder Wechsel in Teilzeit). **Wichtige Voraussetzungen:** - Du bist Arbeitnehmer. - Dein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt liegt unter der Versicherungspflichtgrenze (2024: 69.300 € brutto/Jahr). - Es bestehen keine Ausnahmeregelungen (z. B. für bestimmte Personengruppen wie Beamte). **Weitere Informationen:** [Bundesministerium für Gesundheit – Versicherungspflichtgrenze](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/versicherungspflichtgrenze.html) **Hinweis:** Die Versicherungspflicht tritt nicht automatisch ein, wenn du z. B. selbstständig bist oder andere Sonderfälle vorliegen. In solchen Fällen gelten andere Regelungen.

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